Gemäß den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassenen "Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)" waren Banken aufgefordert, bis Ende des Jahres 2007 ein Notfallkonzept bereitzuhalten. Dieses umfasst die bedeutendsten Geschäftsprozesse mit allen daran beteiligten Komponenten eines Institutes. Die Anwendung der hinterlegten Strategien und Szenarien soll gewährleisten, Risiken, die aus partiellen oder totalen Betriebsunterbrechungen resultieren können, auf ein Minimum zu beschränken. Das Notfallkonzept und dessen Verfügbarkeit für alle eingebundenen Mitarbeiter ist Gegenstand der Prüfungen durch die entsprechenden Verbände.
In Kooperation mit dem Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. haben wir dafür eine Notes-Anwendung zur Darstellung von Notfallmaßnahmen auf Ebene von Geschäftsprozessen und IT-Systemen konzipiert. Die Mehrzahl der notwendigen Geschäftsprozesse sind bereits in der Datenbank enthalten, ebenso sind gängige IT-Systeme als Vorabentwurf eingestellt.
Eine kompakte Übersicht haben wir für Sie in unserem InfoService zusammengefasst. Gerne informieren wir Sie näher, nutzen Sie dazu auch unser Antwortfax (2. Seite des InfoServices).