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I-CON Software-Audit

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IT-Sicherheitspolitik dient nicht allein der Erfüllung des § 25a Abs. 1.2 und 2.1 KWG. Sie ist vielmehr die Voraussetzung für den sicheren Einsatz von IT-Systemen und damit ein strategisches Element der Geschäftspolitik, das eine hohe Kontinuität verlangt.

Auch innerhalb der MaRisk haben Gesetzgeber und Bankenaufsicht die Anforderungen weiter konkretisiert. Ein zentraler Bestandteil ist die Freigabe für DV-Lösungen. Die vorausgehende Untersuchung von IT-Anwendungen schafft eine entscheidende Voraussetzung für die Gewährleistung eines weitgehend risikofreien und wirtschaftlichen Software-Einsatzes.

Die Freigabe kommt somit einem Gütesiegel gleich, dessen Nachweis nicht zuletzt auch die entsprechenden Revisionsanforderungen erfüllt.

Eine kompakte Übersicht haben wir für Sie in unserem InfoService zusammengefasst. Gerne informieren wir Sie näher, nutzen Sie dazu auch unser Antwortfax (2. Seite des InfoServices).

InfoService I-CON Software-Audit

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